[2017] Wichtige Infos für Epic 2017

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    • [2017] Wichtige Infos für Epic 2017

      Hallo zusammen

      Auf Grund des laufenden Bewilligungsverfahren für den B-Plan für das Utopion Gelände, haben sich kurzfristig vor dem Epic einige Komplikationen ergeben.

      Daher ist die Epic Orga gezwungen, einige wichtige Auflagen für 2017 durchzusetzen, da ansonsten eine Schliessung des Utopion droht!

      Die Epic Orga hat uns ersucht, die folgenden Informationen nicht auf Facebook zu posten oder zu disskutieren.

      Hier die Kommunikation des Epic Orga
      drive.google.com/file/d/0B2iaFUWNTTOlcVJhQURjdHg0VlE/view

      Danke und Gruss

      Steven
    • Die im Dokument wichtigen Auflagen:

      Die Auflagen für 2017

      ● Kein Parken, kein Befahren der Wiese.
      Nicht neu, aber dieses Jahr sehr wichtig.
      Es betrifft zum Einen das Ein-/Ausladen, zum Anderen den normalen EE-Parkplatz
      1) Parkplatz - Es darf NICHT außerhalb der definierten Parkfläche geparkt werden.
      2) Ausladen beim Lager - Kein Rumtrödeln, kein Parken.
      → Ankommen, zügig ausladen, Auto wegfahren und dann erst Zelt aufbauen.
      Begrüßungsrunden müssen warten. War bisher auch so, nur gibt es jetzt keinen zeitlichen Spielraum mehr.
      Wer sein Auto stehen lässt, gefährdet das UTOPION und damit das EE.

      ● Das Betreten der Feilbachaue ist verboten.
      Die Feilbachaue ist Naturschutzgebiet. Ihr bekommt am Check-In eine Karte mit dem verbotenen Gebiet. Es handelt sich aber auf jeden Fall um den Bach und den Uferbereich.

      ● Keine genehmigungspflichtige Pyro – heißt auch, keine Böller/Knaller!
      Es dürfen auf UTOPION keine genehmigungspflichtige Pyro mehr benutzt werden.
      Wer dagegen verstößt muss mit einem sofortigen Verweis von der Veranstaltungs und einem Platzverbot rechnen, da dies in der aktuellen Lage zur Beendigung von EPIC EMPIRES und zur Schließung des UTOPION führen kann.

      ● Bei Feuerstellen müssen Feuerlöscher griffbereit sein.
      Das ist ebenfalls nicht neu, darauf wurde aber vom Ordnungsamt hingewiesen.
    • Fragen hier reinpacken.


      FAQ:
      Q: Warum kommt das alles erst so spät?
      A: Die fremdbestimmten Umstände, welche dies notwendig gemacht haben, haben sich erst in den letzten zwei Wochen ergeben. Bevor etwas kommuniziert werden konnte, musste die Sache erst einmal von der EE Orga intern und juristisch geklärt werden.


      Q: Wer ist schuld?
      A: Unbekannte Einzelpersonen!


      Q: Warum sind die Ämter gegen das Epic?
      A: Die Ämter sind FÜR das Epic! Die Ämter tun alles mögliche, das Epic stattfinden zu lassen.


      Q: Dürfen wir zum Imperiumslager fahren?
      A: Ja, da der lange Weg schon ein eingefahrener Weg ist.

      Q: Das Transporter/Fahrzeuge holen und versorgen dauert echt lange/ist mühsam!
      A: Die EE Orga wird einen Shuttledienst einrichten.

      Q: Das heißt aber der "kurze Weg" direkt hinter der Gelände-Einfahrt rechts runter ist dieses Jahr nicht möglich?.
      A: Sehr wahrscheinlich nicht. Kann ich nicht definitiv beantworten, bevor ich am Samstag das vor Ort mit der EE Orga nochmals gesichtet habe.

      Q: Muss jede Person die einen Grill betreibt tatsächlich auch einen eigenen Feuerlöcher vorweisen können? Oder reichen die 1-2 Alibi Feuerlöcher die bei der Lager-Orga stehen wie in den letzten Jahren?.
      A: Epic Orga:
      Das Ordnungsamt hat uns darauf hingewiesen, dass bei Feuerstellen Feuerlöscher griffbereit sein müssen.
      Da wir dieses Jahr, wie wir vorgestern erfahren haben, noch ein Sicherheitskonzept vorlegen müssen, kann es sein, dass wir auch Besuch vom Ordnungsamt bekommen, weshalb es wichtig ist, dass ihr Feuerlöscher im Lager habt. Einer der Feuerlöscher muß in jedem Lager am Tor positioniert werden.
      Anzahl der Feuerlöscher pro Lager:
      Kleine Lager < 50 Personen --> 1 Feuerlöscher
      Mittlere Lager < 100 Personen --> 2 Feuerlöscher
      Große Lager > 100 Personen --> 3 Feuerlöscher


      A: Keine Böller? Darunter fallen dann auch die Böller der Kategorie F2 (mit CE) die man in D-Land zu Sylvester legal erwerben und abfeuern darf?
      Q: Korrekt! Keine Böller, Knaller, Pyro, der Kategorie F2, da diese unter dem Jahr Bewilligungspflichtig sind und KEINE Bewilligung besteht!

      Q: Die LDK Orga schrieb auf FB das es zusätzliche Einschränkungen gibt was die Anreise betrifft durch die starken Regenfälle in den letzten Tagen. Einige Straßen und Wege auf dem Utopion sind wohl aktuell nicht befahrbar. Ist bekannt ob wir davon auch betroffen sind?
      A: Eine Karte mit den offiziellen Wegen folgt noch. Inwieweit wir betroffen sind, ist mir erst am Samstag bekannt.

      Q: Der Befahrplan des Lagers wird wirklich ein Thema sein. Wir haben Gruppen auf beiden seiten des Lagers, dabei nutzt man idealerweis die kurze zufahrt rechts hinter dem Tor zum Gelände. Da ist laut Google Maps ein Pfad zu sehen, der (vermeindlich) als nutzbarer Weg gilt goo.gl/maps/Rn2foYA5r8L2
      normalerweise fahren wir ja nicht zu dieser "Furt" sondern halten uns nördlich dieses Wegs auf der Wiese auf. Diese Route muss abgestimmt sein.
      A: Kann ich erst am Samstag beantworten, nach einer Sichtung mit der EE Orga vor Ort.


      Q: Genehmigungspflichtiges Feuerwerk F2 sind dann alle Böller und Pyros für Sylvester. Daher keine Kanonen mehr, wie sie bei Grenadieren und anderen genutzt wurden.

      A: Sofern ihr keine kleineren Böller/Knaller verwenden könntet, die eben NICHT F2 sind.

    • Das heißt aber der "kurze Weg" direkt hinter der Gelände-Einfahrt rechts runter ist dieses Jahr nicht möglich?


      Muss jede Person die einen Grill betreibt tatsächlich auch einen eigenen Feuerlöcher vorweisen können? Oder reichen die 1-2 Alibi Feuerlöcher die bei der Lager-Orga stehen wie in den letzten Jahren ?


      Keine Böller? Darunter fallen dann auch die Böller der Kategorie F2 (mit CE) die man in D-Land zu Sylvester legal erwerben und abfeuern darf?

      china-b-ller-d-80er-mega-pack-7-8531.jpgchina-boeller-d-nico.jpg
    • Die LDK Orga schrieb auf FB das es zusätzliche Einschränkungen gibt was die Anreise betrifft durch die starken Regenfälle in den letzten Tagen. Einige Straßen und Wege auf dem Utopion sind wohl aktuell nicht befahrbar.

      Ist bekannt ob wir davon auch betroffen sind?
    • Der Befahrplan des Lagers wird wirklich ein Thema sein. Wir haben Gruppen auf beiden seiten des Lagers, dabei nutzt man idealerweis die kurze zufahrt rechts hinter dem Tor zum Gelände. Da ist laut Google Maps ein Pfad zu sehen, der (vermeindlich) als nutzbarer Weg gilt goo.gl/maps/Rn2foYA5r8L2

      normalerweise fahren wir ja nicht zu dieser "Furt" sondern halten uns nördlich dieses Wegs auf der Wiese auf. Diese Route muss abgestimmt sein.

      1 Feuerlöscher je Feuer wird in der Tat ein Problem. Gilt das auch bei Öl/Gasbrennern?

      Genehmigungspflichtiges Feuerwerk F2 sind dann alle Böller und Pyros für Sylvester. Daher keine Kanonen mehr, wie sie bei Grenadieren und anderen genutzt wurden.
    • Rauchbomben mit CE Kennzeichen und T1 Einstufung sind aber in Ordnung?


      Wenn ich mich recht entsinne waren doch mehrere Meter links und rechts vom Bach nicht zu betreten.

      Was heißt das den für unsere Brücke? dürfen wir die wieder aufstellen? Steht wohl streng genommen auch in der Sperrzone....
    • Nochmal wegen der Feuerlöscher. Ich hätte die Frage gern abschließend geklärt.

      Laut dieser Definition sind wir ein großes Lager und benötigen 3 Feuerlöscher.

      Große Lager > 100 Personen --> 3 Feuerlöscher
      Einen davon am Tor und vermutlich mindestens einen weiteren auf der anderen Seite der Brücke. Die genaue Lage können wir dann auf dem Gelänge bei der Ansprache klären, aber.

      Haben wir schon drei Feuerlöscher? Bzw. müssen wir hier noch nachrüsten? Wenn ja, wer kümmert sich darum?
      Talabheimer Grenadiere


      "Mir sin de Gudn!"
    • Frage zu den Feuerlöschern:
      Müssen sie ein gültiges Pfüfdatum haben? Ich schleppe immer einen mit mir zu Cons (für das Auto) herum, dieser ist natürlich seit ein paar Jahren abgelaufen.

      Wir brauchen wohl bald eine Fachkraft für Larpsicherheit.
    • Wenn wir uns im Rahmen der Versammlungsstättenverordnung bewegen, würde ich stark davon ausgehen.

      Laut VStättVO Saarland ist diese gültig für

      "Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, derenBesucherbereich mehr als 1 000 Besucher fasst und ganz oder teilweise ausbaulichen Anlagen besteht" und nicht gültig für "Fliegende Bauten."



      Da aber dann auch der Veranstalter(Ee-Orga, nicht lager Orga) haftend ist, ergo dafür verantwortlich die Löscher zu stellen, verweise ich mal auf Stevens Kommentar vom Montag



      Um die Feuerlöscher kümmern wir als Orga schrieb:

      Steven


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      Keine rechtlich bindende Auskunft ;)