deutsche Böller!

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    • Oh das hatte ich ja noch gar nicht gesehen mit den "Pulvervorgaben"

      Damit hat sich der Feuermagier fürs EE dann für mich erledigt. :( - meine "Hauptwaffe" ist ja der Pyroflasher und das ist das Selbe wie bei den Schusswaffen: Rohr mit Pyrowatte.

      Ich will da echt keine Diskussion anfangen wenn das vom Lager jetzt schon so geregelt wurde, aber schade ist es auf jeden Fall. :(
      JOHANNA SPERLING!!!
    • Die Einschränkung die Stefan anspricht, ist doch aber die schon länger selbst auferlegte und nicht die jetzt aktuelle der EE-Orga.




      Achtung persönliche Meinung:

      Pyrowatte & Flocken zu verbieten finde ich albern. Letztes Jahr sind wenige Personen damit un-verantwortungsvoll umgegangen. Mit gesundem Menschenverstand und ordnungsgemäß verwendet sind diese Mittel eigentlich absolut harmlos.

      Wenn durch das Handeln weniger eine geniale Darstellung wie die von Stefan auf der Strecke bleibt ist das echt traurig...
    • Willhelm Donnerfaust schrieb:

      Das Problem ist, dass ein mit Pyrowatte oder anderer Pyrotechnik gefüllter Lauf mit externer Zündung juristisch stark an einen schussfähigen Vorderlader grenzt und eine rechtliche Grauzone bedeutet.

      Ich nehme das gerne für 2018 als Pendenz auf, da eine feinere Regelung zu finden.
      Sehr gerne. Ich hatte das im Waffengesetzt so verstanden dass alles was eine Ladung aus dem Rohr treiben könnte nicht erlaubt ist.

      Dass das mit Pyrowatte möglich sein soll ist mir nicht bekannt, aber vielleicht liegt das daran dass ich auch nie mehr als ein paar "Fussel" benutzt habe und das auch nie verdichtet...
      JOHANNA SPERLING!!!
    • WaffG Deutschland schrieb:

      Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.

      Da steht eben nicht Schwarzpulver sondern nur heisse Gase. Wenn Du nun ein Rohr baust das in irgendeiner Form heisse Gase "verschiesst" und Du ein Geschoss hinein legen könntest, könnte das nach WaffG als Feuerwaffe bzw Vorderlader angesehen werden.

      Das ist je nachdem Haarspalterei und Interpretationssache. Daher spreche ich hier von einer rechtlichen Grauzone, die ich wirklich gerne für 2018 in Zusammenarbeit mit dem Jurist der EE Orga aufklären würde!

      Denn am Ende möchten wir alle geile Darstellung von tollen Konzepten machen! Ich würde Deinen Feuermagier echt gerne wieder bei uns haben und zwar mit dem Pyroflasher und brennendem Kopf!
    • Genau geht nicht ums Pulver sondern um das Geschoss.

      Wenn wir feststellen könnten dass man mit Pyrowatte kein Geschoss antreiben kann, dann würde es nicht darunter fallen.

      Was es halt zu klären gilt.

      Allgemein ist das Thema aber SAU SCHWER UND UNDURCHSICHTIG - habe ich selber schon bei der Recherche feststellen müssen.

      Also ich freue mich darauf wenn ihr für 2018 das ganze nochmal ein wenig mehr beleuchtet.
      JOHANNA SPERLING!!!
    • Kurze grobe Definition:

      ALLES was ein Geschoss durch ein Lauf treibt ist eine Schusswaffe. Egal ob Feder, Luftdruck.. oder eben heiße Gase.
      Bei heißen Gasen sprechen wir von von einer Feuerwaffe.
      Jede Schusswaffe unter 0.5J ist frei ab 14, auch zu Führen, es sei denn es ist eine sg. Anscheinswaffe
      Jede Schusswaffe darüber, bis 7.5J ist frei ab 18, aber außerhalb befriedeten Besitztums verboten
      Der Rest ist nur mit Waffenbesitzkarte zu erwerben, respektive mit Waffenschein zu führen.

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      Keine rechtlich bindende Auskunft ;)